🚨 Neues Urteil zu Kettenauffahrunfällen!
📍 LG Stralsund, Urteil vom 27.05.2025 – Az. 2 O 204/24
💥 Drei Fahrzeuge, ein Klassiker:
Ein Auto bremst, das zweite (Klägerin) stoppt rechtzeitig – doch das dritte kracht hinten drauf und schiebt das mittlere Auto aufs erste.
Die Versicherung wollte nur den Heckschaden zahlen – nicht den Frontschaden des mittleren Fahrzeugs. Sie behauptete: Das mittlere Auto sei selbst aufgefahren.
⚖️ Was sagt das Gericht?
💬 Laut Zeugen & Gutachten stand das zweite Auto bereits, als es aufgeschoben wurde.
➡️ 100 % Haftung für den Auffahrenden!
📌 Wichtig:
Auch bei Kettenauffahrunfällen gilt der Anscheinsbeweis:
„Wer auffährt, ist schuld.“
Nur in Ausnahmefällen (z. B. plötzliche Vollbremsung ohne Grund) kann das widerlegt werden